Sammelband aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: (Großes) Prädikat, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Kriminalwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Grundfragen des Völkerstrafrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit umfasst drei Beiträge zu grundlegenden Problemstellungen des Völkerstrafrechts:
Andreas Mehlich behandelt die Fragestellung der Bedeutsamkeit der Strafzwecklehre im Völkerstrafrecht. Ausgehend von der klassischen Strafzwecklehre im nationalen Recht werden die einzelnen Zwecke auf die völkerstrafrechtliche Ebene projiziert. Hierbei werden die spezifischen völkerstrafrechtlichen Zielsetzungen analysiert und auf ihre Zweckmäßigkeit untersucht, ehe auf die Übertragbarkeit des gemeinhin bekannten klassischen Strafzweckkanons eingegangen wird. Schließlich werden sowohl dem nationalen Recht unbekannte, rein völkerstrafrechtliche Strafzwecke entwickelt als auch alternative Lösungsansätze jenseits der Bestrafung aufgezeigt sowie das Problem der Legitimation der Strafgewalt im Völkerstrafrecht diskutiert.
Natascha Ivonne Müller untersucht die rechtliche Stellung des Zeugen vom Hörensagen im deutschen Strafverfahren und vor dem ICTY. Dieser wird auf seine Funktion und Wirkung im Strafverfahren durchleuchtet, um eine entsprechende rechtstheoretische Einordnung vornehmen zu können. Unter Berücksichtigung der systemtypischen Abstufungen werden hierbei verschiedene Erklärungsmodelle dargestellt und die methodischen Konzeptionen miteinander verglichen.
Christian Friedrichs illustriert die tatbestandlichen Voraussetzungen und Schutzzwecke der
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei werden im Rahmen einer strikt normativen Betrachtung die einzelnen Deliktsmerkmale im Sinne der klassischen Strafrechtsdogmatik entwickelt und deren spezifischen Schutzwirkungen im jeweiligen Kontext erörtert. Die verschiedenen täterschaftlichen Konstituierungsmodi sind dabei ebenso Untersuchungsgegenstand wie die unterschiedlichen Begehungsformen, so dass insgesamt in die Ausgestaltung der völkerstrafrechtlichen Dogmatik eingeführt wird. Insofern wird ein Gesamtüberblick über die Systematik der völkerstrafrechtlichen Deliktsstrukturen gegeben und anhand der einschlägigen völker(straf)rechtlichen Verträge ein übergreifender Vergleich angestellt.