Strafbehörden lagern für die forensisch-psychiatrische Begutachtung gewichtige Teile der Sachverhaltsermittlung an Sachverständige aus. Die Rechtsprechung hat sachverständige Personen bisher nicht an die für Strafbehörden geltenden Anforderungen zur Sachverhaltsermittlung gebunden. Die sachverständige Sachverhaltsermittlung gefährdet dadurch die Verfahrensrechte von Betroffenen.
Um Gutachten in einem fairen Verfahren zu erstellen, müssen sämtliche strafprozessualen Anforderungen zur Sachverhaltsermittlung auf Sachverständige vorwirken. Betroffen von dieser Vorwirkung sind die sachverständige Beweiserhebung, Beweisverwertung, Beweisauswertung und Dokumentation. Die Dissertation zeigt für jeden dieser Bereiche auf, wie der Sachverhalt künftig zu ermitteln ist. Sachverständigen dient sie damit als Richtschnur zur Erstellung und der Praxis als Massstab zur Überprüfung von Gutachten.