Leichte Sprache gewinnt zunehmend an Bedeutung. Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, um Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen eine barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen. Sonja Abend untersucht die Sichtweisen von Behördenmitarbeitenden, die rechtlichen Rahmenbedingungen und vergleicht Leichte Sprache mit bürgernaher Verwaltungssprache. Daraus entwickelt sie das Konzept der Leichten Behördensprache.