Die Reihe wird fortgesetzt mit den Themen der Veranstaltung des AK Psychologie im Strafverfahren 2022: Interdisziplinäre Betrachtung der Widerstands(un)fähigkeit im Lichte des § 177 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB. Juristisch, aussage- und psychowissenschaftlich beleuchten die Beiträge die Herausforderungen, die die Reform des § 177 StGB mit sich gebracht hat. Mit der Gesetzesnovelle scheint die strafrechtliche und auch psychowissenschaftliche Bewertung nicht einfacher geworden zu sein. Umso mehr erscheint es geboten, die (sexual-)wissenschaftlichen Fortschritte für den Strafprozess zu nutzen. Damit ist auch die Resilienz als Teil von Vermeidungsstrategien angesprochen. Zu den Themen der Veranstaltung kommen zusätzlich hinzu: der Konflikt zwischen Unschuldsvermutung und Opferschutztopoi, die Sachaufklärung mittels Beweissicherung über elektronische Datenträger, die Schadensersatzforderung bei einem grob fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Sachverständigengutachten, die hohen Hürden für die zivilrechtliche Durchsetzung und die mögliche Verwendung des "Obergutachtens" für ein Wiederaufnahmeverfahren.