Die osterreichische Landesverteidigung hat in einem konsequenten EntwicklungsprozeB die verteidigungspolitisch uberholte Vorstellung einer isoliert milidrischen Zielsetzung und Organisation praktisch weithin uberwunden. Die rechtliche Durchdringung der neuartigen Funktionen und Organisationsformen steht dagegen noch vielfach aus - nicht zuletzt deshalb, weil angeblich verfassungsrechtliche Vor schriften entgegenstehen oder fehlen. Die folgende Untersuchung trachtet zunachst zu klaren, inwieweit dies tatsachlich der Fall ist. Es zeigte sich, daB im organisatorischen Teil der Bundesverfassung wenig tiefgreifende, im Grundrechtsbereich dagegen grundlegende ~nde rungen des geltenden Verfassungsrechtes notwendig sind, urn den Erfordernissen einer sachgerechten und zugleich freiheitlich-demo kratischen Gesamtverteidigung Rechnung zu tragen. Vorschlage fur derartige verfassungspolitische Vorstellungen formuliert die vor liegende Untersuchung in Obereinstimmung mit den Grundprinzipien und leitenden Strukturen der geltenden Verfassung an Hand der je weiligen Sacherfordernisse der Verteidigung. In diesem Zusammen hang dankt der Verfasser fur die fachkundigen Anregungen und die Unterstutzung, die ihm von seiten der osterreichischen Landesver teidigungsakademie, insbesondere von den Herren Generalmajor SPANNOCCHI und Oberst d. G. KUNTNER, zuteil wurden. Inn s b rue k, im April 1970 PETER PERNTHALER Inhaltsverzeichnis Scite I. Allgemeine Gesichtspunkte 1 1. Die Riickstandigkeit des verfassungsrechtolichen Kriegsbildes 1 2. Die Entwicklung III der Staatspraxis 2 3. Die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Integration 2 4. Verfassungsrechtliche Hauptprobleme 3 II. Die authennische Feststellung der Bedrohungssituation 6 1. Die "Kriegserklarung" als Modell 6 2. Die Abstufung 7 3. Das feststellende Organ 8 4. Der Inhalt der Feststellung 11 5. Notregelungen 13 III. Organisationsprobleme 14 A. Die umfassende Landesverteidigung 1m Verhaltnis von Bund und Landern 15 1.