In den Jahrzehnten seit dem 2. Weltkrieg ist es zu einem sprunghaften Bedeutungszuwachs für eine völkerrechtliche Rechtsquelle eigener Art gekommen: den Beschlüssen zwischenstaatlicher Einrichtungen. Die Palette des Anwendungsbereichs solcher Beschlüsse reicht heute von GATT, der EFTA und dem IMF über die UNO bis zur WHO, der ICAO und der EUROCONTROL. Die rechtliche Besonderheit dieser Beschlüsse besteht darin, daß zwischenstaatlichen Einrichtungen (insb. internationalen Organisationen) Rechtsetzungsbefugnisse, ähnlich denen nationaler Gesetzgebungs- und Vollziehungsorgane, eingeräumt werden. Diesen Phänomenen ist die Arbeit gewidmet. Das Schwergewicht der Untersuchung liegt auf verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Die enge Verknüpfung mit dem Völkerrecht erforderte immer wieder auch die Klärung völkerrechtlicher Probleme. Analysiert werden vor allem Entstehungsgeschichte, normativer Gehalt und rechtssystematische Verbindungen von Art. 9 Abs. 2 B-VG, der sich auf solche Beschlüsse bezieht und es ausdrücklich gestattet, "einzelne Hoheitsrechte des Bundes auf zwischenstaatliche Einrichtungen und ihre Organe zu übertragen." Untersucht wird z.B. die Reichweite dieser Ermächtigung, die Transformation von Beschlüssen in die österreichische Rechtsordnung, die Rechtswirkung fehlerhafter Beschlüsse und Fragen des Rechtsschutzes. Es handelt sicht um die erste monographische Darstellung dieser Fragen in Österreich. In vielen Punkten werden bislang ununtersuchte Probleme erörtert, in manchen wichtigen Fragen wird eine von der herrschenden Lehre und Praxis abweichende Position entwickelt (so z.B. in der Transformationsfrage). Der Leser erhält einen umfassenden Überblick über das Phänomen verbindlicher Beschlüsse aus der Sicht des österreichischen Rechts.