Zur Befundinterpretation ist es für den leichenschauenden Arzt nicht nur zwingend erforderlich, dass durch medizinische Notfallmaßnahmen hervorgerufene Artefakte am erfolglos reanimierten Patienten als solche erkannt und diese bezüglich Indikation und Durchführung beurteilt werden ¿ auch die Nicht-Realisierung notfallmedizinischer Maßnahmen muss hinsichtlich möglicher Indikationen beurteilt werden und kann medizinische, ggf. auch forensische Relevanz erlangen. Der Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist die Obduktion. Die Notwendigkeit, bestehende notfallmedizinische Algorithmen und Abläufe kontinuierlich zu evaluieren und fortzuentwickeln, ist insbesondere für die traumatisch bedingte Reanimationssituation evident. Durch eine interdisziplinäre Kooperation zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin kann diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin bestehen erhebliche Gemeinsamkeiten und Schnittmengen.