Der dritte Band des Praxiskommentars zum Raumplanungsgesetz beschäftigt sich mit den Planungsinstrumenten des Bundes und der Kantone und weiteren wichtigen Planungsgrundlagen. Nach den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung stellt er die Methode der Interessenabwägung vor. Ausführlich kommentiert wird die kantonale Richtplanung, die für die räumliche Koordination zentral ist. Der Kommentar geht auf die Bedeutung, den Inhalt und das Verfahren für den Erlass des Richtplans ein. Erläutert werden sodann die Planungsinstrumente des Bundes: das Konzept und der Sachplan. Den Abschluss bilden kurze Ausführungen zu den Artikeln über die Bundesbeiträge.