Zum Werk
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde zum 13. Januar 2018 in Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) grundlegend reformiert.
Neben dem Aufsichtsrecht für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält das ZAG zunehmend Regelungen, die für alle Zahlungsdienstleister, d.h. vor allem auch für Kreditinstitute, gelten. Neben den umfassenden Regelungen zum Risikomanagement für Zahlungsdienstleister fallen ins Gewicht die Pflicht zur Meldung von schwerwiegenden Betriebs- und Sicherheitsvorfällen, starke Kundenauthentifizierung, Datenschutz und Kundenbeschwerde-Management.
Hinzu kommt die Regulierung des "Zugangs zum Konto" (Access to Account) sowie in diesem Zuge die neue Erlaubnispflicht der sog. Dritten Zahlungsdienstleister, namentlich Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Die Kommentierung bietet dem Leser in übersichtlicher Art und Weise detailliert den Inhalt der Vorschriften, den Diskussionsstand zu Auslegungs- und sonstigen juristischen Streitfragen, eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen und eine dezidierte Meinung der Autoren.
Es handelt sich um eine übersichtliche und für den täglichen Gebrauch bestimmte Kommentierung für den Handapparat des Rechtsanwenders in Banken, Kreditkartenunternehmen, Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln und Herausgebern von E-Geld sowie auch solchen Unternehmen, die versuchen, dem ZAG zu entgehen (Stichwort: Geschenkgutscheine von Ikea etc., Tankgutscheine).
Zur Neuauflageumfassende Kommentierung in einem handlichen Formatetablierter Kommentar der Zahlungsindustrie mit lösungsorientierten, weiterführenden HinweisenSämtliche Neuregelungen der PSD2Kommentierung der regulatorisch technischen Standards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren KommunikationKommentierung der EBA-Leitlinien zu Risikomanagement, zu Vorfallmeldungenaktuelle Rechtsprechung und BaFin-Merkblätter sind berücksichtigt zur Umsetzung in die Praxisaktuelle RechZahlV umfassend aus der Praxis erläutert
Zielgruppe
Für Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, Aufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sonstige Unternehmen, die Zahlungsverkehr abwickeln oder dabei beraten; Forschungseinrichtungen mit bankrechtlichem Schwerpunkt, Bibliotheken.