Die Einfuhr von und der Handel mit Salz ist in der Schweiz ein den Kantonen ausschliesslich zustehendes, historisch entstandenes Recht. Der Autor geht, nach einer Einführung in die geltende inländische Marktordnung, anhand der wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen internationalen Handelsverträge (GATT, EFTA-Konvention, Freihandelsabkommen mit der EU, Government Procurement) der Frage nach, ob die schweizerische Importregelung diskriminierungsfrei ausgestaltet ist, und wie sie sich zum Verbot von mengenmässigen oder von gleichartigen Beschränkungen verhält. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob und inwieweit die Erhebung von Zöllen, Gebühren und anderen Abgaben sich mit den genannten Handelsabkommen vertragen. Auch behandelt wird die Frage, ob vom Grundsatz des Wettbewerbs nach den jeweiligen Abkommen abgerückt werden darf. Gibt es im Fall einer Abkommensverletzung rechtlich durchsetzbare Ansprüche für den privaten Händler gegen die Schweiz? Am Schluss erfolgt ein Blick auf das Fürstentum Liechtenstein, das am schweizerischen Salzmarkt teilnimmt und aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum seine Einfuhrbeschränkungen aufgehoben hat.