Verpflichtende Weiterbildungen innerhalb von jeweils fünf Jahren sind durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für alle Berufskraftfahrer gesetzlich vorgeschrieben. Die Weiterbildung wird in fünf Ausbildungseinheiten erteilt. Die fünf Bände der Ausbildungsreihe "Berufskraftfahrer-Qualifizierung - Weiterbildung Güterkraftverkehr" umfassen alle Kenntnisbereiche, die durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vorgegeben sind. Aus dem Inhalt Band 4, Sicherheit: Verkehrsunfälle/Arbeitsunfälle - Sicherheitstechnik - Kriminalitätsvorbeugung - Schleusung - Gesundheitsschutz/Prävention - Notfälle - Wartung des Fahrzeugs